Kosten & Verrechnung
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Bezahlung nur in Bar oder mit Bankomat erfolgen kann.
Als Wahlarztordination besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen. Sie bekommen aber je nach Krankenkasse bis zu 80% des Kassentarifes rückerstattet. Der Kassentarif entspricht in der Regel nicht der Honorarnote.
Gerne übernehmen wir die Einreichung zur Kostenrückerstattung.
Besteht eine Zusatzversicherung, kann die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils durch die Pflichtversicherung außerdem noch bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, die den Differenzbetrag erstattet.
Beachten Sie bitte, dass von den Krankenkassen kein weiterer Kostenersatz geleistet wird, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum bereits einen niedergelassenen Augenarzt aufgesucht haben.